AGB

Die LMS Sport GmbH (LMS) ist der exklusive Ticketpartner des FCR 2001 Duisburg e.V. LMS handelt im Auftrag von FCR 2001 Duisburg e.V.


1. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

2. Allgemeine Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB)

 

Grundlegendes:

Der FCR 2001 Duisburg e.V. betreibt als Veranstalter das PCC-Stadion im Rahmen der ihm obliegenden Rechte und ist für die Durchführung der Fußballspiele des Spielbetriebes in der Frauen-Fußballbundesliga (Ligabetrieb und DFB-Pokal) verantwortlich.

  

Eintrittskarten: 

Beim Erwerb der Eintrittskarte werden vertragliche Beziehungen im Hinblick auf den Veranstaltungsbesuch zwischen dem Karteninhaber (im Folgenden: Kunde) und dem FCR 2001 Duisburg e.V. (im Folgenden: Veranstalter) wirksam. In diesem Fall gelten eigene Allgemeine Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB) des Veranstalters (siehe Punkt 2.).

 

Mit dem Erwerb der Eintrittskarte(n) akzeptiert der Kunde die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der LMS Sport GmbH.

 

 

1. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

1.1. Vorbemerkungen

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) gelten für die Vermittlung von Veranstaltungstickets durch die LMS Sport GmbH (im Folgenden: LMS). LMS ist nicht selbst Veranstalter der angebotenen Veranstaltungstickets.
Die Veranstaltungen werden durch den Veranstalter durchgeführt. Dieser stellt auch die Veranstaltungstickets aus. LMS ist somit Vermittler des Veranstalters. Durch den Erwerb einer Eintrittskarte kommen hinsichtlich des Veranstaltungsbesuches Vertragsbeziehungen ausschließlich zwischen dem Käufer bzw. Inhaber der Eintrittskarte und dem Veranstalter zustande. Sämtliche Ansprüche, die den Vertrag über den Veranstaltungsbesuch betreffen (z.B. Inhalte/Programm einer Veranstaltung, die Preisgestaltung oder eine mögliche Absage) sind direkt an den Veranstalter zu richten. Der Käufer bzw. Karteninhaber trägt auch das Risiko einer etwaigen Insolvenz des Veranstalters. 

 

Für die Richtigkeit der auf dem Internet-Portal vom LMS (www.lms-ticket.de/fcr01) enthaltenen Daten wird keine Gewähr übernommen.

 

1.2. Geltungsbereich

Die AGB gelten ausschließlich für sämtliche Vertragsbeziehungen, die unter Nutzung des Internetportals von FCR 2001 Duisburg (www.lms-ticket.de/fcr01) bzw. der Nutzung der LMS-Ticket-Hotline 01803 – 36 36 00 (0,09 €/min aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunk max. 0,42 €/min) zustande gekommen sind. Von diesen AGB abweichende oder entgegenstehende AGB des Kunden erkennt LMS ausdrücklich nicht an.

 

1.3. Vertragsgegenstand

Gegenstand des mit dieser AGB geregelten Vertrages ist der Vermittlervertrag. Dem Angebot von LMS nimmt der Kunde durch einen Klick auf das Feld „Kaufen“ an. Diese Willenserklärung wird durch die Übersendung einer Transaktionsnummer zu einem Vertrag zwischen dem Käufer und dem jeweiligen Vertragspartner gültig. Der Vertrag beinhaltet den Auftrag zur Abwicklung des Kartenkaufes einschließlich des Versands.

 

1.4. Vertragspartner

Vertragspartner für die Erbringung der durch LMS vermittelten Veranstalterleistung ist ausschließlich der Veranstalter der gewählten Veranstaltung.

 

1.5. Vertragsabschluss

Der Vermittlungsvertrag kommt mit dem Zugang der Transaktionsnummer zwischen dem Kunden und dem Veranstalter zustande.

 

1.6. Stornierung und Rückgabe

Die vermittelten Veranstaltungstickets sind grundsätzlich von Umtausch und Rücknahme ausgeschlossen. LMS behält sich jedoch einen Rücktritt vom Vermittlungsvertrag für den Unmöglichkeitsfall, insbesondere höhere Gewalt, vor. Im Fall der vergebenen Transaktionsnummer ist LMS berechtigt eine Bestellung zu stornieren, wenn gegen von LMS aufgestellte veranstaltungsspezifische Bedingungen verstoßen wird, wie z.B. Verstoß gegen die Anmeldebedingungen der Nutzerprofile. Der Rücktritt kann auch konkludent durch Gutschrift der gezahlten Beträge erfolgen.

 

1.7. Preise und Gebühren

Die im Internet angebotenen oder über die unter der Ticket-Hotline angegebenen Preise für die Veranstaltungstickets enthalten die Vorverkaufs- und Bearbeitungsgebühr sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer. Bei Zahlungen per Kreditkarte, per Lastschrift, per Überweisung oder per PayPal können die Preise der Tickets die aufgedruckten Kartenpreise übersteigen. Weitere Service- und Versandgebühren werden Ihnen beim Bestellvorgang angezeigt. Der Gesamtpreis der Bestellung, inklusive aller Gebühren, ist nach Vertragsabschluss sofort zur Zahlung fällig. Sollte eine Zahlung z.B. wegen Unterdeckung des bei der Bestellung angegebenen Kontos rückbelastet werden, hat LMS Ansprüche auf den aus der Rückbelastung entstandenen Schaden.

 

1.8. Widerrufsrecht

LMS erbringt Dienstleistungen im Namen des Veranstalters. Hierbei findet das Fernabsatzgesetz § 312b BGB keine Anwendung, so dass ein zweiwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht nicht besteht.

  

1.9. Datenschutzhinweise

Der Eintrittskartenkäufer bestätigt, dass die beim Eintrittskartenkauf von ihm angegebenen Daten von LMS in dem für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlichen Umfang genutzt werden. LMS ist berechtigt, diese Daten an mit der Durchführung des Ticketvertrages beauftragte Dritte zu übermitteln, soweit dies für die Vertragsdurchführung notwendig ist. Nähere Informationen hierzu finden Sie unter Datenschutz und Sicherheit.

 

1.10. Haftung

LMS haftet nur für vorsätzlich und grob fahrlässig verursachte Schäden sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit. LMS haftet nicht für Schäden durch einfache Fahrlässigkeit.

 

1.11. Schlussbestimmungen

Alleiniger Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Duisburg, wenn der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB) ist. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

Stand: 01.01.2013

 

 

 

2. Allgemeine Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB)

 

Sonderbedingungen Kartenverkauf

 

Beim Erwerb von Eintrittskarten gelten folgende Sonderbedingungen, die der Besteller mit Bestellung als verbindlich anerkennt:

 

2.1.

Das Fernabsatzgesetz findet auf die mit uns geschlossenen Verträge keine Anwendung (vgl. § 1 Abs. 3 Nr. 6 FernAbsG). Dies beinhaltet, dass ein zweiwöchiges Widerrufsrecht ausgeschlossen ist. Jede Bestellung von Eintrittskarten ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch uns bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Karten.

 

2.2.

Es gilt die Stadionordnung des PCC-Stadions (VfB Homberg).

 

2.3.

Karten werden nur versandt, wenn zwischen Eingang der Bestellung und Spielbeginn mindestens noch 5 Werktage liegen.

 

2.4.

Die Eintrittskarte verfällt grundsätzlich mit Besuch des Stadions oder aber spätestens nach Durchführung der auf der Karte aufgedruckten Veranstaltung. Ein Recht auf Wandlung oder Rückgängigmachung des Kaufvertrages bei Nichtwahrnehmung des Rechts auf Eintritt besteht für den Besteller grundsätzlich nicht.

 

2.5.

Der Zugang zu der Veranstaltung wird nur bei Vorlage einer gültigen Eintrittskarte oder sonstiger vom FCR 2001 oder anderen hierzu Befugten ausgestellter Berechtigungsausweise gewährt. Bei Verlust oder Diebstahl der Eintrittskarte bzw. des Berechtigungsausweises oder einer Dauerkarte stellt der FCR 2001 keine Ersatzkarte aus.

 

2.6.

Jeglicher Missbrauch der Verwendung der Eintrittskarte bzw. des Berechtigungsausweises ist untersagt und kann im Falle der Zuwiderhandlung den Einzug der Karte bzw. des Ausweises sowie die anderen unter 2.12. dieser Sonderbedingungen genannten Sanktionen nach sich ziehen.

 

Als Missbrauch ist jede nicht bestimmungsgemäße Benutzung und Verwendung anzusehen.

 

2.7.

Erkennbar alkoholisierte und erkennbar unter sonstigen Drogen stehende Personen sind von der Veranstaltung ohne Erstattung des Eintrittspreises ausgeschlossen.

 

Ebenso sind Personen von der Veranstaltung ohne Erstattung des Eintrittspreises ausgeschlossen, denen gegenüber durch den FCR 2001, den DFB, die DFL, einen Verein des DFB, die UEFA, die FIFA, Entscheidungen der Justiz oder der Stadionverwaltung ein noch wirksames Hausverbot ausgesprochen oder ein sonstiges Betretungsverbot für das PCC-Stadion verhängt worden ist.

 

2.8.

Weiterhin ist es aus Sicherheitszwecken verboten,

 

Alkoholische Getränke,  

Fahnenstangen über 1,50 m Länge und/ oder mehr als 3 cm Umfang,  

pyrotechnische Artikel aller Art, insbesondere Feuerwerkskörper, Leuchtkugeln, Rauchbomben oder Raketen,  

Gassprühdosen sowie ätzende und färbende Substanzen sowie Gasdruckfanfaren,  

Flaschen, Waffen Getränkedosen und Klappstühle,

als auch Tiere

 

auf das Stadiongelände zu bringen und zu benutzen bzw. abzufeuern.

 

 

2.9.

Dem Veranstalter bleibt vorbehalten, im Einzelfall das Mitführen von anderen nicht aufgeführten gefährlichen, sperrigen oder als Wurfgeschoß verwendbaren Gegenständen auf dem Stadiongelände zu untersagen, soweit dies für die Sicherheit der Veranstaltung erforderlich ist.

 

Der Veranstalter hat das ausdrückliche Recht, den/die Zuschauer zu videografieren, das gewonnene Bildmaterial zu Beweiszwecken zu speichern, zu verarbeiten und den Ermittlungsbehörden zur Aufklärung von Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten zu überlassen. 

 

2.10.

Jeder Besucher ist verpflichtet, sich bei Eintritt zu der Veranstaltung durch Ordner des Veranstalters auf das Mitführen von verbotenen Gegenständen durch Abtasten der Oberbekleidung bzw. durch Benutzen eines Metalldetektors untersuchen zu lassen. Auf Aufforderung ist den Ordnern Einsichtnahme in mitgeführte Behältnisse zu gestatten.

 

Die vorgenannten Untersuchungen sind auch im Stadionbereich zu gestatten, wenn dies für die Sicherheit der Veranstaltung erforderlich ist.

 

2.11.

Verhalten im Stadionbereich

 

In Stadionbereich ist es verboten, bei Platzkarten einen anderen als den ausgewiesenen Platz einzunehmen, sich in den Zu- und Aufgängen (Fluchtwegen) zu den Zuschauerplätzen aufzuhalten, auf den Bänken, Sitzen oder im Tribünenbereich zu stehen, den Innenraum und die für die Allgemeinheit nicht bestimmten Bereiche und Räume zu betreten.

Weiterhin ist es im Stadionbereich verboten:

 

• Gegenstände in den Innenraum oder in den Zuschauerraum zu werfen,  

• außerhalb der Toiletten die Notdurft zu verrichten oder das Stadiongelände in sonstiger Weise zu beschmutzen und hierzu geeignete Gegenstände wie Konfetti, Papierschnipsel in größeren Mengen sowie Papierrollen mitzubringen,  

• Film-, Video-, Bild- und Tonbandaufnahmen ohne Genehmigung des Veranstalters zu machen und/oder zu verwerten,  

• die Mitnahme von Fotokameras/-apparaten, Videokameras, sonstigen Bild- oder Ton-Aufnahmegeräten etc. zum Zwecke der kommerziellen Nutzung ist untersagt und bedarf der vorherigen Zustimmung des Veranstalters,  

• ohne Erlaubnis der Stadt Duisburg oder des Veranstalters Waren und Eintrittskarten zu verkaufen, Drucksachen zu verteilen und Sammlungen durchzuführen.

 

Wenn es die Sicherheitslage erfordert, ist jeder Besucher verpflichtet, auf Weisung der Polizei oder des Ordnungsdienstes andere als auf der Eintrittskarte vermerkte Plätze, auch in anderen Blöcken, einzunehmen.

 

Jeder Besucher ist verpflichtet, dem Ordnungsdienst seine Eintrittskarte oder andere Zugangsberechtigung jederzeit bis zum Verlassen des Stadionbereiches vorzuzeigen und auf Verlangen zur Überprüfung auszuhändigen.

 

Beim Verlassen des abgesperrten Stadionbereiches verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit.

 

2.12.

Sanktionen

 

Bei Verstößen gegen die vorstehenden Bestimmungen kann ohne Erstattung des Eintrittspreises

 

• dem Besucher der Zutritt zu dem Stadionbereich verweigert werden,  

• der Besucher vom Stadionbereich verwiesen  

• sowie ein Hausverbot erteilt werden  

 oder ein bundesweites Stadionverbot verhängt werden.

 

Das Recht zur Geltendmachung etwaiger Schadensersatzansprüche durch den FCR 2001 wird hierdurch nicht ausgeschlossen und bleibt vorbehalten.

 

2.13.

Veranstaltungsort

 

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung in einem anderen Stadion abzuhalten, soweit die Nutzung des PCC-Stadions aus Gründen der Sicherheit oder aus sonstigen Gründen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, nicht möglich ist. Der Besucher hat Anspruch auf einen Platz, welcher dem für das PCC-Stadion gekauften gleichwertig ist.

Der Besucher hat das Recht, binnen zwei Tagen nach Bekanntgabe der Platzverlegung in der Tagespresse seine Karte gegen Erstattung des Kartenpreises zurückzugeben.

 

2.14.

Spielausfall und Spielabbruch

 

Bei Spielverlegung oder Spielausfall (zum Beispiel aufgrund wetterbedingter Verschiebung des Spiels) besteht kein Anrecht auf Ersatz. Die Eintrittskarte berechtigt zum Besuch des angegebenen Spiels, es besteht jedoch grundsätzlich kein Anrecht auf ausgeschriebene Termine, für den Fall, dass diese verschoben werden.

 

Im Falle einer Spielverlegung auf einen anderen Termin behält die Karte ihre Gültigkeit. Ein Rückgaberecht besteht grundsätzlich nicht.

 

Auch im Falle eines Spielabbruchs besteht kein Rückgaberecht. Sollte das abgebrochene Spiel neu angesetzt werden, so behält die ursprüngliche Karte ihre Gültigkeit.

 

2.15.

Haftung

 

Für Personen und Sachschäden haftet der FCR 2001 wie folgt:

 

a) FCR 2001 haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für alle Pflichtverletzungen, die auf Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beruhen; FCR 2001 haftet auch für alle schuldhaft verletzten wesentlichen Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung seitens des FCR 2001 auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Dies gilt für die eigenen Mitarbeiter des FCR 2001 sowie für die vom FCR 2001 beauftragten Erfüllungsgehilfen.

 

b) In allen Fällen ist die Haftung seitens des FCR 2001 auf die Ersatzleistung der Versicherung vom FCR 2001 beschränkt. Soweit die Versicherung keinen Ersatz leistet, tritt der FCR 2001 selbst ein. Soweit der Schaden, ohne dass Deckungsschutz im Rahmen der Versicherung besteht, erheblich ist, haftet der FCR 2001 nach den gesetzlichen Bestimmungen.

 

c) Im Übrigen ist die Haftung des FCR 2001 ausgeschlossen.

 

Sollten einzelne Klauseln oder Klauselteile unwirksam sein, wird hiervon die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

 

Stand: 01.01.2013