AGB

Die LMS Sport GmbH (LMS) ist der exklusive Ticket- und Servicepartner von Rot-Weiss Essen e.V.

LMS handelt im Auftrag von Rot-Weiss Essen e.V.

Kontakt LMS Sport GmbH:

LMS Sport GmbH
König-Friedrich-Wilhelm-Str. 4
47119 Duisburg

HRB 16963, Amtsgericht Duisburg
USt-IdNr. DE 136 767 396

Tel.: +49 203 86 05 00
Fax: +49 203 86 05 0199

1. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
2. Allgemeine Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB) LMS GmbH
3. Allgemeine Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB) Rot-Weiss Essen e.V.

1. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Rot-Weiss Essen und seinen Kunden in der jeweiligen, zum Zeitpunkt der Geschäftsbeziehungen aktuellen Fassung.

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, Rot-Weiss Essen hat diesen im Einzelfall ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 2 Bearbeitung der Bestellungen
(1) Der Kaufvertrag kommt nach Eingang der Bestellung durch Zugang der Bestellbestätigung beim Kunden zustande.

(2) Rot-Weiss Essen wird eingegangene Bestellungen des Kunden umgehend bearbeiten und ihm per E-Mail eine Bestellbestätigung zusenden. Auf mögliche Fehler in den Angaben zum Sortiment auf der Website wird Rot-Weiss Essen den Kunden ggf. gesondert hinweisen.

§ 3 Lieferung
(1) Rot-Weiss Essen wird die bestellte Ware an die vom Kunden in der Bestellung angegebene Adresse umgehend nach Zahlungseingang ausliefern. Die Kosten für Verpackung und Versand orientieren sich an den aktuellen Portogebühren.

(2) Angaben über die voraussichtliche Lieferfrist sind unverbindlich, außer wenn Rot-Weiss Essen dem Kunden im Einzelfall schriftlich eine verbindliche Zusage erteilt hat.

§ 4 Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Begleichung aller gegen den Besteller bestehenden Ansprüche verbleibt gelieferte Ware im Eigentum von Rot-Weiss Essen.

§ 5 Fälligkeit und Verzug
Der Kaufpreis wird mit Zugang der Bestellungsbestätigung beim Kunden fällig. Rot-Weiss Essen nimmt die Auslieferung des Kaufgegenstandes grundsätzlich erst nach Zahlungseingang vor. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ist Rot-Weiss Essen berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu fordern. Das Recht des Rot-Weiss Essen einen nachweisbaren höheren Schaden geltend zu machen, bleibt hiervon ebenso unberührt wie das Recht des Kunden, einen niedrigeren Schaden nachzuweisen.

§ 6 Gewährleistung
(1) Rot-Weiss Essen wird für Mängel, die bei der Übergabe der Eintrittskarten vorhanden sind, während einer Gewährleistungsfrist von sechs Monaten gemäß folgenden Regeln einstehen.

(2) Der Besteller ist verpflichtet, offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 2 Wochen nach Lieferung mitzuteilen. Bei Versäumnis dieser Frist sind Gewährleistungsrechte wegen eines offensichtlichen Mangels ausgeschlossen.
Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht bemerkt werden können, hat der Besteller unverzüglich nach Entdeckung mitzuteilen. Liegt ein von Rot-Weiss Essen zu vertretender Mangel vor, wird er diesen nach eigener Wahl durch Beseitigung oder durch Ersatzlieferung beseitigen.

(3) Schlägt die Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung fehl oder ist Rot-Weiss Essen hierzu nicht bereit oder nicht in der Lage oder verzögert sich diese über unangemessene Fristen hinaus aus Gründen, die Rot-Weiss Essen zu vertreten hat, so ist der Kunde berechtigt, den Vertrag rückgängig zu machen oder eine Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen.

§ 7 Widerruf und Rückgabe
(1) In Übereinstimmung mit dem Fernabsatzgesetz (FernAG) kann der Kunde seine Bestellung ohne Angabe von Gründen binnen 2 Wochen nach Auslieferung des Kaufgegenstandes rückgängig machen. Für die Rechtzeitigkeit des Widerrufs reicht es aus, wenn der Besteller seinen Widerruf innerhalb dieser Frist auf den Postweg bringt.

(2) Im Falle des Widerrufs wird der bereits an Rot-Weiss Essen geleistete Kaufpreis nach Rückerhalt der Ware zurückerstattet. Voraussetzung für die Rücknahme der Ware ist der einwandfreie Zustand der Ware.

(3) Die regelmäßigen Kosten der Rücksendung trägt bis zu einem Wert der Bestellung von 40,- € der Kunde.
Bei einem Betrag von über 40,- € trägt Rot-Weiss Essen die Kosten der Rücksendung.

(4) Das Widerrufsrecht gilt nicht für Bestellungen von Gegenständen oder Dienstleistungen,
die individuell für den Kunden angefertigt bzw. erbracht werden. Hierzu zählen auch Bestellungen von Eintrittskarten.

Stand: 01. Januar 2013


2. Allgemeine Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB) LMS GmbH

2.1. Vorbemerkungen
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) gelten für die Vermittlung von Veranstaltungstickets durch die LMS Sport GmbH (im Folgenden: LMS). LMS ist nicht selbst Veranstalter der angebotenen Veranstaltungstickets.

Die Veranstaltungen werden durch den Veranstalter durchgeführt. Dieser stellt auch die Veranstaltungstickets aus. LMS ist somit Vermittler des Veranstalters. Durch den Erwerb einer Eintrittskarte kommen hinsichtlich des Veranstaltungsbesuches Vertragsbeziehungen ausschließlich zwischen dem Käufer bzw. Inhaber der Eintrittskarte und dem Veranstalter zustande. Sämtliche Ansprüche, die den Vertrag über den Veranstaltungsbesuch betreffen (z.B. Inhalte/Programm einer Veranstaltung, die Preisgestaltung oder eine mögliche Absage) sind direkt an den Veranstalter zu richten. Der Käufer bzw. Karteninhaber trägt auch das Risiko einer etwaigen Insolvenz des Veranstalters.

Für die Richtigkeit der auf dem Internet-Portal von LMS (www.lms-ticket.de/rot-weiss-essen) geführten Inhalte wird keine Gewähr übernommen.

2.2. Geltungsbereich

Die AGB gelten ausschließlich für sämtliche Vertragsbeziehungen, die unter Nutzung des Internetportals von Rot-Weiss Essen www.lms-ticket.de/rot-weiss-essen bzw. der Nutzung der LMS-Ticket Hotline 01805 - 0 1907 0* (0,14€/Min. aus dem dt. Festnetz, Mobilfunk max 0,42€/Min.) zustande gekommen sind. Von diesen AGB abweichende oder entgegenstehende AGB des Kunden erkennt LMS ausdrücklich nicht an.

 

2.3. Vertragsgegenstand

Gegenstand des mit dieser AGB geregelten Vertrages ist der Vermittlervertrag. Dem Angebot von LMS nimmt der Kunde durch einen Klick auf das Feld „Kaufen“ an. Diese Willenserklärung wird durch die Übersendung einer Transaktionsnummer zu einem Vertrag zwischen dem Käufer und dem jeweiligen Vertragspartner gültig. Der Vertrag beinhaltet den Auftrag zur Abwicklung des Kartenkaufes einschließlich des Versands.

 

2.4. Vertragspartner

Vertragspartner für die Erbringung der durch LMS vermittelten Veranstalterleistung ist ausschließlich der Veranstalter der gewählten Veranstaltung.

 

2.5. Vertragsabschluss

Der Vermittlungsvertrag kommt mit dem Zugang der Transaktionsnummer zwischen dem Kunden und dem Veranstalter zustande.

 

2.6. Preise und Gebühren

Die im Internet angebotenen oder über die unter der Ticket-Hotline angegebenen Preise für die Veranstaltungstickets enthalten die Vorverkaufs- und Bearbeitungsgebühr sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer. Bei Zahlungen per Kreditkarte, per Lastschrift, per Überweisung oder per PayPal können die Preise der Tickets die aufgedruckten Kartenpreise übersteigen. Weitere Service- und Versandgebühren werden Ihnen beim Bestellvorgang angezeigt. Der Gesamtpreis der Bestellung, inklusive aller Gebühren, ist nach Vertragsabschluss sofort zur Zahlung fällig. Sollte eine Zahlung z.B. wegen Unterdeckung des bei der Bestellung angegebenen Kontos rückbelastet werden, hat LMS Ansprüche auf den aus der Rückbelastung entstandenen Schaden.

 

2.7. Widerrufsrecht (Widerrufsbelehrung)

LMS erbringt Dienstleistungen im Namen des Veranstalters. Hierbei findet das Fernabsatzgesetz § 312b BGB keine Anwendung, sodass ein zweiwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht nicht besteht.

 

2.8. Datenschutzhinweise

Der Eintrittskartenkäufer bestätigt, dass die beim Eintrittskartenkauf von ihm angegebenen Daten von LMS in dem für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlichen Umfang genutzt werden. LMS ist berechtigt, diese Daten an mit der Durchführung des Ticketvertrages beauftragte Dritte zu übermitteln, soweit dies für die Vertragsdurchführung notwendig ist. Nähere Informationen hierzu finden Sie unter Datenschutz und Sicherheit.

 

2.9. Haftung

LMS haftet nur für vorsätzlich und grob fahrlässig verursachte Schäden sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit. LMS haftet nicht für Schäden durch einfache Fahrlässigkeit.

 

2.10. Schlussbestimmungen

Alleiniger Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Duisburg, wenn der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB) ist. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

Stand: 01.01.2013



3. Allgemeine Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB) Rot-Weiss Essen e.V.

 

Erwerb und Verwendung der Eintrittskarten (im Folgenden „Tickets“ geannt) zu Veranstaltungen von Rot-Weiss Essen e.V. (im Folgenden „Verein“ genannt) sowie der Zutritt zum Stadion unterliegen den nachstehenden Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen („ATGB“) sowie der Stadionordnung des Vereins, die ausdrücklich in diese ATGB einbezogen wird. Durch Erwerb oder Verwendung eines Tickets akzeptiert der jeweilige Erwerber bzw. Inhaber die Geltung dieser ATGB.

 

3.1. Ticketbestellung
Tickets für die vom Verein veranstalteten Fußballspiele sind grundsätzlich nur bei dem Verein oder den von ihm autorisierten Vorverkaufsstellen zu bestellen. Bestellungen sind möglich per Fax, per E-Mail oder per Post unter Angabe der kompletten Adresse, Empfängeranschrift und der Zahlungsart. Zur optimierten Bearbeitung der Bestellung wird die Verwendung des Bestellformulars vom RWE und die Angabe der Kunden- bzw. Mitgliedsnummer empfohlen.
Unvollständige Bestellungen werden unbearbeitet zurückgesandt. Alle Bestellungen sind rechtsverbindlich und bezahlte Tickets vom Umtausch oder Rückgabe ausgeschlossen. Die Bestellungen werden grundsätzlich nach Bestelleingang bearbeitet. Sollten die von Ihnen bestellten Eintrittskarten vergriffen sein, so werden zunächst Ihre angegebenen Alternativplätze Ihrer
Bestellung berücksichtigt. Sollten auch diese Plätze vergriffen sein, weisen wir Ihnen entsprechend freiverfügbare Plätze der von Ihnen bestellten Preiskategorie zu. Bei Ausverkauf der Preiskategorie wird
der Tribünenbereich berücksichtigt. Ein Anspruch auf bestimmte Plätze besteht nicht. Bestellungen, die 5 Werktage vor einem Spieltermin eintreffen, können nur mittels Kreditkartenzahlung bearbeitet werden und die Eintrittskarten werden dann am Spieltag an der Reservierungskasse hinterlegt. Bei einer dennoch gewünschten Zustellung der Eintrittskarten trägt der Kunde die anfallenden Versandkosten sowie das Risiko des rechtzeitigen Zugangs der versandten Eintrittskarten.
Schriftliche Bestellungen garantieren bei sog. Top-Spielen keine Kartenzuteilung. Dauerkarten-Inhaber, Mitglieder von Rot-Weiss Essen e.V. und offizielle RW Essen Fan-Clubs werden bevorzugt bearbeitet, unterliegen aber auch dem Bestelleingang. Rot-Weiss Essen behält sich grundsätzlich das Recht vor, eine maximale Anzahl an zu erwerbenden Eintrittskarten für ein Spiel pro Käufer festzulegen.
Bestellungen können nachträglich weder geändert noch zurückgenommen werden. Erst mit Absendung des Tickets an den Kunden wird das von diesem abgegebene Angebot von dem Verein angenommen.

 

3.2. Zahlungsmodalitäten
Die Höhe der Eintrittspreise ergibt sich aus den aktuellen Preislisten des Vereins. Bestellungen werden grundsätzlich nur per Vorauskasse (Kreditkarte, EC-Karte, Überweisung oder bar) ausgeführt. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb der Zahlungsfrist zu begleichen. Sollte die Bezahlung nicht innerhalb der Frist erfolgen oder keine ausreichende Kreditkarten- bzw. Kontodeckung vorliegen, ist der Verein berechtigt, die Bestellung ersatzlos zu streichen. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bleibt für diesen Fall ausdrücklich vorbehalten. Für die vom Verein autorisierten Vorverkaufsstellen können abweichende Bestimmungen getroffen werden.

 

3.3. Ticketversand
Die Zustellung der Eintrittskarten erfolgt grundsätzlich per Einschreiben. Die Tickets werden auf Kosten und Gefahr des Kunden versandt. Die Auswahl des Transportunternehmens erfolgt durch den Verein. Für abhanden gekommene Eintrittskarten wird von Rot-Weiss Essen kein Ersatz geleistet, es sei denn, es liegt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz auf Seiten des Vereins oder der von ihm beauftragten Personen vor. Das gleiche gilt für Eintrittskarten zu Auswärtsspielen von Rot-Weiss Essen. Für den rechtzeitigen Zugang der versandten Eintrittskarten übernimmt Rot-Weiss Essen keine Gewährleistung.

 

3.4. Reklamationen
Der Käufer ist verpflichtet, die Tickets nach Zugang auf ihre Richtigkeit im Hinblick auf Anzahl, Preis, Datum, Veranstaltung und Veranstaltungsort zu überprüfen. Eine Reklamation fehlerhafter Tickets hat unverzüglich (binnen dreier Arbeitstage) nach Eingang der Tickets beim Kunden schriftlich per E-Mail oder auf dem Postweg an den Verein zu erfolgen. Maßgeblich für die Wahrung der Reklamationsfrist ist der Poststempel bzw. das Übertragungsprotokoll der E-Mail. Nach Ablauf der Reklamationsfrist bestehen keine Ansprüche auf Rücknahme oder Neubestellung der Tickets.

 

3.5. Rücknahme/Erstattung der Tickets
Ein Umtausch der Tickets ist grundsätzlich ausgeschlossen. Dem Kunden abhanden gekommene oder zerstörte Tickets werden nicht ersetzt oder erstattet. Eintrittskarten werden bei Verlust nicht ersetzt.
Bei einer zeitlichen oder örtlichen Verlegung der Veranstaltung, insbesondere wenn ein Ligaspiel zum Zeitpunkt der Ticketbestellung vom Verband noch nicht endgültig terminiert gewesen ist, besteht kein
Anspruch auf eine Erstattung des Eintrittspreises. Gleiches gilt im Falle einer kurzfristigen Spielverlegung durch den Verband oder einer witterungsbedingte Spielabsage. Die Tickets behalten in jedem Fall ihre Gültigkeit.
Wird eine Veranstaltung ersatzlos gestrichen, so erhält der Ticketinhaber den Eintrittspreis gegen Rückgabe des Originaltickets bei der Vorverkaufsstelle zurück, bei der er das Ticket erworben hat. Bei
der Erstattung werden keine Bearbeitungs- und Versandgebühren zurückgezahlt.

 

3.6. Weitergabe der Tickets
Zur Vermeidung von Gewalttätigkeiten und Straftaten im Zusammenhang mit dem Stadionbesuch, zur Durchsetzung von Stadionverboten, zur Unterbindung des Weiterverkaufs von Tickets zu überhöhten Preisen und zur Trennung von Anhängern der aufeinander treffenden Mannschaften während eines Fußballspiels liegt es im Interesse des Vereins und der Sicherheit der Zuschauer, die Weitergabe von Tickets einzuschränken.
Der Verkauf der Tickets erfolgt daher ausschließlich zur privaten Nutzung. Dem Ticketinhaber ist es insbesondere untersagt,

- Tickets bei Internetauktionshäusern zum Verkauf anzubieten;

- Tickets ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung durch den Verein gewerblich und/oder kommerziell zu veräußern;

- im Rahmen einer privaten Weitergabe die Tickets zu einem höheren Preis als den, der auf den Tickets angegeben ist, zu veräußern;

- Tickets an Personen weiterzugeben, die aus Sicherheitsgründen vom Besuch von Fußballspielen ausgeschlossen wurden;

- Tickets an Anhänger von Gast-Vereinen weiterzugeben;

- Tickets ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung durch den Verein zu Zwecken der Werbung, der Vermarktung, als Bonus, Werbegeschenk, Gewinn oder als Teil eines nicht autorisierten Hospitality- oder Reisepakets weiterzugeben oder zu verwenden.


Auf Verlangen des Vereins ist der Kunde im Falle einer Weitergabe des Tickets dazu verpflichtet, Name, Anschrift und Geburtsdatum des neuen Ticketbesitzers mitzuteilen. Wird ein Ticket für die vorgenannten unzulässigen Zwecke verwendet oder verstößt der Ticketinhaber in sonstiger Weise gegen diese ATGB, so wird das Ticket ungültig. Der Verein ist in diesem Fall berechtigt, das Ticket zu sperren und dem Besitzer des Tickets entschädigungslos den Zutritt zum Stadion zu verweigern bzw. ihn des Stadions zu verweisen.
Für jeden Verstoß gegen die vorgenannten Untersagungen kann der Verein von dem Kunden zudem die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 2.500 Euro verlangen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt. Zudem behält sich der Verein das Recht vor, Personen, die gegen diese Untersagungen verstoßen, in Zukunft vom Ticketerwerb auszuschließen, gegen sie ein Stadionverbot auszusprechen und/oder weitere zivil- und/oder strafrechtliche Maßnahmen einzuleiten.

 

3.7. Recht am eigenen Bild
Jeder Ticketinhaber willigt unwiderruflich für alle gegenwärtigen und zukünftigen Medien ein in die unentgeltliche Verwendung seines Bildes und seiner Stimme für Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und/oder Aufzeichnungen von Bild und/oder Ton, die vom Verein oder dessen Beauftragten in Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden.

 

3.8. Stadionordnung
Der Zutritt zum Stadion ist unabhängig vom Alter nur mit einem gültigen Ticket möglich. Inhaber von ermäßigten Tickets sind verpflichtet, auf Verlangen einen zur Inanspruchnahme der Ermäßigung berechtigenden Ausweis oder sonstigen Nachweis vorzuzeigen. Die Wahrnehmung der Hausrechte bleibt dem Verein jederzeit unbelassen. Mit Verlassen der Veranstaltung verliert das Ticket seine Gültigkeit.

 

Der Kunde unterwirft sich bei dem Besuch der Veranstaltung der Stadionordnung, die u.a. über das Internet eingesehen werden kann. Im Interesse der Sicherheit und eines geordneten und reibungslosen Ablaufs der Veranstaltung ist der Ticketinhaber verpflichtet, den Anweisungen der Polizei, des Vereins, des Sicherheitspersonals und der Stadionverwaltung im Stadion Folge zu leisten. Jeder Ticketinhaber ist gehalten, mit Polizei, Verein, Sicherheitspersonal und Stadionverwaltung bei der Überprüfung seiner Identität zu kooperieren und die Beschlagnahme verbotener Gegenstände, die sich in seinem Besitz befinden, zu dulden. 


Pyrotechnische Gegenstände, insbesondere Feuerwerkskörper oder Rauchkerzen, Waffen aller Art und ähnliche gefährliche Gegenstände, Glasbehälter, Dosen, Spirituosen und alkoholische Getränke, illegale Drogen oder sonstige Gegenstände, die der Freude am Spiel bzw. dem Komfort oder der Sicherheit anderer Besucher, Spieler oder Offizieller abträglich sein können, sind verboten. Gleiches gilt für werbende, kommerzielle, politische oder religiöse Gegenstände aller Art, einschließlich Banner, Schilder, Symbole oder Flugblätter. Die vorgenannten Gegenstände dürfen nicht ins Stadion gebracht werden, der Veranstalter ist berechtigt, sie vorläufig in Verwahrung zu nehmen. Das Äußern oder Verbreiten von rassistischen, fremdenfeindlichen oder rechtsradikalen Parolen ist verboten.


Das Betreten des Spielfeldes und das Besteigen von Absperrgittern ist untersagt. Personen, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen, die sich gewalttätig oder gegen die öffentliche Ordnung verhalten, oder die, die Besorgnis eines solchen Verhaltens erwecken, können des Stadions verwiesen werden.


Es ist Ticketinhabern ohne vorherige Zustimmung des Vereins nicht gestattet, Ton, Bild, Beschreibungen oder Resultate der Veranstaltung aufzunehmen (außer für private Zwecke) oder diese ganz oder teilweise über Internet oder andere Medien (einschließlich Mobilfunk) zu übertragen oder zu verbreiten oder andere Personen bei derartigen Aktivitäten zu unterstützen. Geräte oder Anlagen, die für solche Aktivitäten benutzt werden können, dürfen ohne vorherige Zustimmung des Vereins nicht ins Stadion mitgebracht werden.


Fotos und Bilder, die von Ticketinhabern bei einem Spiel erstellt werden, dürfen ausschließlich für private Zwecke verwendet werden. Jede kommerzielle Nutzung, gleich auf welche Weise und durch wen, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vereins.


Der ungenehmigte Verkauf von Getränken, Lebensmitteln, Souvenirs, Kleidern, Werbeartikeln, Fan-Artikeln und/oder anderen kommerziellen Artikeln ist untersagt.

 

Für jeden Verstoß gegen die vorgenannten Verbote kann der Verein die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 2.500 Euro verlangen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt. Zudem behält sich der Verein das Recht vor, Personen, die gegen diese Untersagungen verstoßen, in Zukunft vom Ticketerwerb auszuschließen, gegen sie ein Stadionverbot auszusprechen und/oder weitere zivil- und/oder strafrechtliche Maßnahmen einzuleiten.

 

3.9. Personenkreis für ermäßigte Eintrittskarten
Jugendliche bis zum vollendeten 18.Lebensjahr, Schüler, Studenten, Auszubildende, Wehrpflichtige, Zivildienstleistende und Schwerbehinderte ab 50% erhalten gegen Vorlage eines entsprechenden (amtlichen) Ausweises eine Ermäßigung auf Dauer und Tageskarten. Arbeitslose erhalten nur eine Ermäßigung auf Dauerkarten gegen Vorlage des aktuellen Bewilligungsbescheides. Beim Betreten des Stadion Essen ist dieser Ausweis zusätzlich zur Eintrittskarte unaufgefordert vorzuzeigen. Zuwiderhandlungen können mit einem Verweis aus dem Stadion und einer Anzeige wegen Betrugs geahndet werden.


Bei Bestellungen von ermäßigten Eintrittskarten muss auf jeden Fall pro bestellter Karte der Nachweis beigefügt werden, ansonsten ist eine Bearbeitung in dieser Kategorie nicht möglich und es werden Vollzahlerkarten berücksichtigt. Ermäßigte Karten sind nur in bestimmten Blöcken verfügbar und somit steht nur ein begrenztes Kontingent zur Verfügung.


Kinder bis zum 6. Lebensjahr haben in Begleitung eines Erwachsenen kostenfreien Zutritt. Es besteht kein Sitzplatzanspruch.

 

3.10. Haftungsausschluss
Der Aufenthalt an und in den Stadien erfolgt auf eigene Gefahr. Der Verein haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur für Schäden, die von ihm, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden, es sei denn, es sind wesentliche Vertragspflichten betroffen. Die Haftung des Vereins ist außer im Falle vorsätzlichen Handelns auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens begrenzt, es sei denn, es liegt eine grob fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten vor.

 

3.11. Datenverarbeitung/Datenschutz
Sämtliche vom Kunden übermittelten personenbezogenen Daten werden vom Verein unter Einhaltung der auf den Vertrag anwendbaren Datenschutzbestimmungen be- und verarbeitet. Die Daten, insbesondere Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Bankdaten etc. werden vom Verein in dem für die Begründung, Ausgestaltung oder Abänderung des Vertragsverhältnisses jeweils erforderlichen Umfang im automatisierten Verfahren erhoben, verarbeitet und genutzt. Der Verein ist berechtigt, die Daten an von ihm mit der Durchführung des Kaufvertrags beauftragte Dritte zu übermitteln, soweit dies notwendig ist, damit der geschlossene Vertrag erfüllt werden kann.

 

3.12. Erfüllungsort/Gerichtsstand
Für Lieferung, Leistung und Zahlung ist alleiniger Erfüllungsort der Sitz des Vereins. Ist der Vertragspartner Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen, hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder ist sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, so ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen aus und in Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis am Sitz des Vereins. Bei grenzüberschreitenden Verträgen wird als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ebenfalls der Sitz des Vereins vereinbart.

 

3.13. Schlussklausel
Sollten einzelne Punkte dieser ATGB ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrags und der übrigen Bedingungen nicht berührt.


Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist
ausgeschlossen.

 

Internet: www.rot-weiss-essen.de, Änderungen vorbehalten. Stand: Januar 2013

 


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